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Rückblick auf den Vortragsabend am letzten Freitag

Unser zweiter Vortragsabend zum Thema Versicherungen war wieder gut besucht. 30 Teilnehmer hatten wir auf unserer Liste der Anmeldungen und daher sind wir kurzerhand direkt in den Showroom im Autohaus umgezogen. Wir hatten ja dieses Jahr nebenbei auch kein Auto zu präsentieren. 🙂

 

Dafür gab es aber wieder zwei Stunden lang einen hochklassigen Vortrag, den ich zusammen mit zwei Fachleuten bestreiten durfte. Der unabhängige Kfz-Sachverständige Ismail Sahiner beleuchtete dabei die Sachverständigensicht und der Rechtsanwalt Florian Bähr von der Pforzheimer Rechtsanwaltskanzlei Späth, Grünhoff, Freymarkt und Bähr die rechtliche Sicht.

Als Basis dienten uns wieder typische Fälle aus dem alltäglichen Leben einer Autowerkstatt und Unfallannahme. Auf was muss ein Autobesitzer bei der Unfallaufnahme beachten? Kostet es Geld, wenn die Polizei gerufen wird? (Nein.) Machen selbst erstellte Fotos vom Unfallgeschehen Sinn? (Ja, immer.) Darf bei Bagatellschäden die Unfallstelle geräumt werden, um den Verkehr nicht weiter zu behindern? (Ja, wenn man Fotos macht.)

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Einen größeren Ausflug gab es auch in die Abwicklung und Regulierung von Unfallschäden, die Ismail Sahiner ausführlich darstellte. Hier gilt, dass Versicherungen üblicherweise den längeren Atem haben und vielerlei Dinge versuchen, Unfallgegner zu Zugeständnissen zu bringen, sei es mit viel Charme oder auch mit Druck. Muss man sich alles nicht gefallenlassen, wenn man von Anfang an seine Rechte kennt oder sich einen fachkundigen Rechtsbeistand an die Seite stellt.

Wir haben den Vortrag wie beim letzten mal auf Video aufgezeichnet und werden dieses Video in den nächsten Tagen auf unseren YouTube-Kanal hochladen. Ist dann zwar ein Zweistunden-Video, aber auch hier gilt wieder, dass das Video von der ersten Minute an wieder interessant ist.

Einladung zum Vortrag „Vollkasko oder Haftpflicht? – Was sind meine Rechte?“

Haben Sie schon übernächsten Freitag, 20. April 2018 ab 19 Uhr etwas vor? Wir hätten da nämlich etwas: Da letztes Jahr unser Vortrag zum Thema Autoversicherung und Gutachten so erfolgreich war, haben wir dieses Jahr den nächsten Vortrag vorbereitet. Auch dieses Jahr gibt es ein Versicherungsthema, das für alle Autofahrer relevant ist, spätestens wenn es einmal „kracht“:

„Vollkasko oder Haftpflicht? – Was sind meine Rechte?“

Ein Kampf mit der Autoversicherung ist langwierig und braucht eine gute Vorbereitung. Bei Autounfällen geht es in der Regel um viel Geld und bei Schadensregulierungen um die richtige Argumentation und Beweisführung. Zwar führt der Weg bei komplizierteren Unfällen kaum an einem versierten Anwalt vorbei, der sich im Verkehrsrecht auskennen sollte, doch es ist sicherlich nicht falsch, wenn man als Autofahrer die wichtigsten Rechte kennt.

Wir haben dazu wieder zwei Fachleute am Start, die an diesem Abend beispielhafte Schadensfälle analysieren und für Ihre Fragen zur Verfügung stehen. Herr Florian Bähr von der Pforzheimer Rechtsanwaltskanzlei Späth, Grünhoff, Freymarkt und Bähr wird rechtliche Aspekte ansprechen und Herr Ismail Sahiner aus Sicht des unabhängigen Kfz-Gutachters.

Termin nicht verpassen!

Nochmal der Termin: Freitag, 20. April 2018 um 19 Uhr. Veranstaltungsort sind unsere Werkstatträume in der Gymnasiumstraße 131, etwa 50 Meter von unserem Autohaus in der Altstädter Straße entfernt. Sie können am Vortragsabend Ihr Auto gern auf unserem Gelände parken, der Veranstaltungsort in der Gymnasiumstraße ist dann bequem zu Fuß in Richtung des Firmengebäudes Thales linksseitig zu erreichen.

Selbstverständlich sorgen wir für einen kleinen Imbiss und Getränke. Bringen Sie daher ruhig etwas Zeit mit, wir stehen gern für Ihre Fragen zur Verfügung.

Wichtig! Wir bitten um eine kurze Anmeldung unter unserer Autohaus-Telefonnummer 07231 280009-0 oder per E-Mail auf info@opel-gerstel.de, damit wir den Imbiss planen können. Die Veranstaltung ist natürlich kostenfrei und wir freuen uns auch über jeden Interessenten, der noch kein Kunde bei uns ist oder noch keinen Opel fährt. Kann ja alles noch werden. 😉

Weiße Weste.

Ein polizeiliches Führungszeugnis braucht man ja immer wieder einmal. Dass ich eines bei der Splittung der Opel-Versicherung als Vermittler benötige, war mir neu. Aber nichts zu machen, unter anderem das Führungszeugnis war und ist erforderlich, sonst darf ich keine Versicherungen mehr vermitteln.

Also gut, Führungszeugnis bestellt und hier ist das gute Stück. Reinste, weiße Weste:

Was man nicht alles braucht. Ich wüsste ja gern, was mit jemandem passiert, der keine weiße Weste im Führungszeugnis hat. Ich probiere es jetzt dann aber auch nicht aus. 😮

Kleiner Service: Autoversicherung bis 30. November prüfen!

Der 30. November ist, so wie jedes Jahr, wieder der Stichtag für den Wechsel der Autoversicherung. Wenn Sie also zum Beispiel schon eine ganze Weile mit dem Gedanken gespielt haben, sich einmal kundig zu machen, zu welchen Prämien Sie Ihr Auto bei einer anderen Autoversicherung unterbringen könnten, dann haben Sie nur noch ein paar Tage Zeit, denn bis 30. November muss die Kündigung bei Ihrer bisherigen Versicherung eingehen, wenn Sie zu einer anderen Versicherung wechseln wollen.

Das Wechseln ist hierbei ziemlich einfach: Sie suchen eine Versicherung, schließen mit der Versicherung einen Vertrag ab dem 1. Januar des nächsten Jahres ab und so bald die neue Versicherung Ihnen den Zugang bestätigt, kündigen Sie Ihre alte Versicherung. Hinter den Kulissen kümmern sich neue und alte Versicherung darum, die Versicherungsinformationen der Zulassungsstelle zu übermitteln.

Und wie kommen Sie nun zu einer neuen Versicherung? Wenn Sie mit Ihrer bisherigen Versicherung ganz zufrieden waren, können Sie ruhig einmal beim Versicherungsvertreter Ihres Vertrauen anfragen, was es denn für kostengünstigere Alternativen für Ihre bisherige Autoversicherung gibt. Praktisch alle Versicherungen haben verschiedene Versicherungsoptionen neben der Voll- und Teilkasko. Vielleicht können Sie auf einen größeren Insassenschutz eher verzichten oder bekommen beispielsweise einen Kfz-Schutzbrief bei einem Automobilclub günstiger (oder haben ihn vielleicht sogar doppelt und dreifach).

Empfehlenswert sind auch freie Versicherungsbüros, die aus einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften ein passendes Angebot aus dem Hut zaubern können. Und nicht zuletzt das Internet bietet über viele Versicherungsportale – Check24 und Verivox sind nur zwei Beispiele – sehr einfach die Möglichkeit, auf einen Schlag sehr viele Versicherungsangebote zu vergleichen und auch gleich abzuschließen.

Generell sollten Sie auf einige Punkte achten:

  • Achten Sie bei Versicherungsangeboten immer darauf, ob in der Prämie für das erste Jahr ein Sonderbonus inkludiert ist oder ob das ein dauerhafter Preis ist. Viele Versicherungen locken mit einer Sonderprämie im ersten Jahr und erst mit der zweiten Beitragsrechnung kommen dann die wahren Preise zutage, die mitunter deutlich happiger sind. Zwar können Sie zum nächsten Jahr dann immer noch rechtzeitig wechseln (wenn Sie das nicht vergessen), aber der Mensch ist ja bekanntlicherweise ein Gewohnheitstier. Es macht aber durchaus immer Sinn, sich zum November eines Jahres einen Eintrag in den Kalender zu machen und die Autoversicherung zu checken.
  • Fordern Sie ein Angebot bzw. füttern Sie ein Vergleichsportal immer mit Ihren echten Daten. Das ist zwar mitunter etwas lästig, den Fahrzeugschein und Kilometerstand zu holen und das Datum Ihres Führerscheinerwerbs herauszusuchen, aber im Detail liegen oft richtige Einsparmöglichkeiten. Auch sollten Sie bei der Angabe der persönlichen Daten nicht schummeln, denn falsche Angaben mögen Versicherungen im Schadensfall gar nicht.
  • Achten Sie bei der Auswahl der Versicherung, ob Ihre gewünschten Versicherungsleistungen auch tatsächlich berücksichtigt sind. Manchmal lässt man sich vom günstigen Preis leiten und verzichtet im Eifer des Gefechts auf Versicherungsleistungen, die man dann schon vielleicht gern hätte, wenn etwas passiert. Erweiterter Insassenschutz, freie Werkstattwahl und der besagte Kfz-Schutzbrief sind solche „weichen“ Leistungen. Wenn im Ernstfall der Abschleppwagen dann nichts kostet, weil man eben einen Kfz-Schutzbrief hat, dann ist das schon eine nette Geschichte.
  • Prüfen Sie, wie gut erreichbar die Versicherung im Schadensfall ist und lesen Sie auf Vergleichsportalen ruhig einmal die Bewertungen von anderen Versicherungsnehmern. Die spiegeln zwar meist keine Versicherungsfälle, aber dennoch kann man aus solchen Erfahrungsberichten mitunter ganz gut erkennen, ob eine Versicherung im Ernstfall gut funktioniert oder nicht. Wir übernehmen zwar auch umfangreiche Schadensfallabwicklungen, aber wenn Sie ein Fan davon sind, im Schadensfall auch wirklich mit einem Versicherungsmenschen vor Ort sprechen zu wollen, ist eine Direktversicherung vielleicht nicht unbedingt das, was Sie wünschen.
  • Wenn Sie eine neue Versicherung abschließen: Kündigen Sie unbedingt schriftlich und möglichst zügig, spätestens aber bis zum 30. November Ihrer alten Versicherung! Dies geschieht nicht automatisch, wie bei einer Fahrzeugabmeldung und hier ist Ihr Einsatz gefragt. Wenn Sie die Kündigung verbummeln, kommen Sie nach dem 30. November nicht aus dem alten Versicherungsvertrag heraus. Auch eine kurzfristige Autoabmeldung nutzt nichts, da ein Versicherungsvertrag hier nur ruht. Die einzige Alternative ist nur ein Halterwechsel, aber all das kostet zusätzliches Geld und vor allem Zeit.

Hagelschäden.

Sommer, Sonne, Wolkenbruch, Hagel, Auto kaputt. So kann man es an manchen Tagen zusammenfassen. Was da vorletztes Wochenende über die Region Reutlingen, Tübingen und den Großraum Stuttgart heruntergekommen ist und auch das östliche Enzkreis in Unwetterausläufern getroffen hat, ist schon was ganz großes gewesen. Und leider kommt es bei Hagelschäden gern mal so richtig dick, wenn man sich mal anschaut, was hier passiert ist. Und das ist nur die Windschutzscheibe gewesen:

Hagelschaden auf der Windschutzscheibe

Im Prinzip sind bei einigen Kundenfahrzeugen kein Blechteil unbeschädigt davongekommen und wir reden hier von Hagelkörnern von 1 Zentimeter Durchmesser und mehr. Selbst die Türen sind beschädigt, weil offensichtlich Hagelkörner auch von der Seite ans Auto schlugen. Da ist man bei der Reparatur gleich mit vierstelligen Beträgen dabei – wenn es sich denn wirtschaftlich überhaupt lohnt. Zwar springen bei Hagelschäden Kasko-Versicherungen in der Regel ein, aber Reparaturen gehen natürlich nur so weit, wie es die Wirtschaftlichkeit gebietet. Für viele Autobesitzer endet nach einem plötzlichen Hagelschaden das Zusammenleben mit ihrem Auto jäh, weil nach dem Hagelsturm das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden geworden ist.

Das ist leider auch eine ziemlich langwierige Geschichte für einige Kunden, denn bei solchen Großschadensfällen gehen die Versicherungen konzertiert vor und laden gleich eine ganze Reihe von Autobesitzern mitsamt ihrer Autos zu Begutachtungstagen in der Region ein. Das ist dann auch für uns ein größeres Geschäft, denn zum einen muss man natürlich zuerst einmal ein beschädigtes Auto insofern fahrbereit machen, dass es wieder unbeschädigte Scheiben hat und gern stellt sich dann ein paar Wochen später heraus, dass die Versicherung aufgrund der Blechschäden doch noch einen wirtschaftlichen Totalschaden diagnostiziert.

Unsere Empfehlung immer: Möglichst schnell einen Unwetterschaden der eigenen Versicherung melden, wenn es geht, auch noch am gleichen Tag per Hotline. Da Versicherungen solche Großschadensfälle dann gesammelt abarbeiten (müssen), bekommen Sie meist Termine zur Schadensvorführung oder für Gutachterbesuche genannt, die Sie dann auch tunlichst einhalten sollten, um die Abwicklung nicht weiter zu verzögern.

Versicherungsbetrug.

Vor ein paar Tagen wurde ich (mal wieder) zum Thema Unfallreparatur gefragt: „Den aktuellen Schaden vom Unfallgegner hinten kann man doch sicher mit meinem alten Rempler vorne zusammen an die Versicherung melden? Oder nicht Herr Gerstel…?“

„Nein, kann ich nicht!“ sage ich dann immer. Das ist schlichtweg Versicherungsbetrug – so etwas machen wir nicht mit! Da könnte ich keine Nacht mehr ruhig schlafen. Um Ärger im voraus zu vermeiden, empfiehlt es sich bei größeren Schäden immer, einen Gutachter mit ins Boot zu nehmen. Die so ermittelten Zahlen haben Hand und Fuß und werden von keiner Versicherung angezweifelt.

Nach der Reparatur hat generell jede Versicherung das Recht, einen Unfall nachzubesichtigen. Das bedeutet: Es wird geprüft, ob die der Versicherung berechneten Neuteile alle verbaut sind und ob auch das gerichtet und lackiert wurde, was auf der Rechnung steht. Selbst die Kosten für die Originalersatzteile von Opel sind bei den Versicherungen hinterlegt. Also auch hier keine Schummelei möglich! Ich als fairer Versicherungspartner kann dies natürlich nur begrüßen – so wird Betrügern im Vorfeld schon das Handwerk gelegt. Letztendlich kommt das allen mit der Versicherungsprämie zu Gute… 😉