Sommer, Sonne, Wolkenbruch, Hagel, Auto kaputt. So kann man es an manchen Tagen zusammenfassen. Was da vorletztes Wochenende über die Region Reutlingen, Tübingen und den Großraum Stuttgart heruntergekommen ist und auch das östliche Enzkreis in Unwetterausläufern getroffen hat, ist schon was ganz großes gewesen. Und leider kommt es bei Hagelschäden gern mal so richtig dick, wenn man sich mal anschaut, was hier passiert ist. Und das ist nur die Windschutzscheibe gewesen:
Im Prinzip sind bei einigen Kundenfahrzeugen kein Blechteil unbeschädigt davongekommen und wir reden hier von Hagelkörnern von 1 Zentimeter Durchmesser und mehr. Selbst die Türen sind beschädigt, weil offensichtlich Hagelkörner auch von der Seite ans Auto schlugen. Da ist man bei der Reparatur gleich mit vierstelligen Beträgen dabei – wenn es sich denn wirtschaftlich überhaupt lohnt. Zwar springen bei Hagelschäden Kasko-Versicherungen in der Regel ein, aber Reparaturen gehen natürlich nur so weit, wie es die Wirtschaftlichkeit gebietet. Für viele Autobesitzer endet nach einem plötzlichen Hagelschaden das Zusammenleben mit ihrem Auto jäh, weil nach dem Hagelsturm das Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden geworden ist.
Das ist leider auch eine ziemlich langwierige Geschichte für einige Kunden, denn bei solchen Großschadensfällen gehen die Versicherungen konzertiert vor und laden gleich eine ganze Reihe von Autobesitzern mitsamt ihrer Autos zu Begutachtungstagen in der Region ein. Das ist dann auch für uns ein größeres Geschäft, denn zum einen muss man natürlich zuerst einmal ein beschädigtes Auto insofern fahrbereit machen, dass es wieder unbeschädigte Scheiben hat und gern stellt sich dann ein paar Wochen später heraus, dass die Versicherung aufgrund der Blechschäden doch noch einen wirtschaftlichen Totalschaden diagnostiziert.
Unsere Empfehlung immer: Möglichst schnell einen Unwetterschaden der eigenen Versicherung melden, wenn es geht, auch noch am gleichen Tag per Hotline. Da Versicherungen solche Großschadensfälle dann gesammelt abarbeiten (müssen), bekommen Sie meist Termine zur Schadensvorführung oder für Gutachterbesuche genannt, die Sie dann auch tunlichst einhalten sollten, um die Abwicklung nicht weiter zu verzögern.