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Probefahrt des Grauens, Teil 2. :-)

Sie kennen vielleicht den Pepsi-Spot mit der „Probefahrt des Grauens„, die einem US-Autohändler widerfahren ist, als ein vermeintlicher Interessent für einen Chevrolet Camaro nicht das Auto probefuhr, sondern den armen Autohändler. Und zwar mit einer Probefahrt, die nur ein echter Rennwagenfahrer wie Jeff Gordon unfallfrei absolvieren könnte und „zufälligerweise“ war dieser Interessent Jeff Gordon höchstpersönlich.

Nun, nach diesem Spot gab es in einschlägigen Medien in den USA Diskussionen darüber, dass der Spot in Wirklichkeit von Anfang bis Ende nur gespielt worden sei. Einer der Kritiker war ein Autojournalist, der sogar vermeintliche Beweise im Spot gefunden habe, die darauf schließen lassen würden, dass es beim Filmen nicht mit rechten Dingen zugegangen sei.

Also gut, dachten sich die Leute bei Pepsi, dann kümmern wir uns doch einfach mal um diesen Autojournalisten. Entstanden ist ein weiterer Spot namens „Test Drive 2“. Dieses Mal geht es um eine Taxifahrt des Grauens, am Steuer wieder NASCAR-Star Jeff Gordon. Und auf der Rückbank: Die pure Angst:

https://www.youtube.com/watch?v=dRIgmKGDqFM

Jetzt glaubt es auch der Autojournalist. 🙂

Solider Kilometerstand für ein Taxi.

Taxen haben wir ja inzwischen einige ausgeliefert und so ein Taxi ist in Form eines Opel Meriva B kürzlich auch wieder aus seinem Leasingvertrag zurückgekommen – mit einem sehr soliden Kilometerstand von genau 294.493 Kilometern. Beweis gefällig? Aber gern doch:

Taxi auf Basis des Opel Meriva B mit fast 300.000 Kilometern auf dem Tacho

Solche Taxen kommen übrigens durchweg in gutem Zustand zurück, was auch einen relativ einleuchtenden Grund hat: Taxifahrer können es sich nicht leisten, ihr wichtigstes Werkzeug im ramponierten Zustand einzusetzen, denn die Autos müssen jährlich zur Hauptuntersuchung. Und in Sachen Innenausstattung ist Sauberkeit ein Muss, denn wer setzt sich schon gern in ein schmutziges Taxi?

Und so ist auch ein Opel Meriva B mit so einem Kilometerstand kein Auto, das lange einen Käufer sucht.

Alle Taxen sind gut, aber …

Normalerweise sind wir ja mit Werbung für andere Unternehmen an dieser Stelle eher konservativ, aber hier gibt es einmal mit der Werbekarte eines Kunden eine Ausnahme. Der Grund ist ja klar:

"Unser" Meriva-Taxi

Das ist übrigens genau der Opel Meriva, über den wir vor einem Monat als „Opel-Taxi“ schon geschrieben haben. Und das Auto hat nach den wenigen Wochen übrigens schon einen fünfstelligen Kilometerstand …

Also, umparken im Kopf: Wenn Sie am Wochenende oder sonst irgendwann in Pforzheim von einem Chauffeur mit Opel abgeholt werden wollen, dann genügt ein Anruf in der Taxizentrale unter 444422 und die Bestellung von Wagen 11 oder 34 oder Sie rufen direkt die Telefonnummer von Herrn Aydemir an. 🙂

Ein Opel-Taxi.

In unserer losen Liste an Opel-Sonderfahrzeugen haben wir nach einem Fahrschulauto nun noch ein Spezialfahrzeug, nämlich ein Taxi. Das hier haben wir kürzlich ausgeliefert und das ist auf Basis eines Opel Meriva. Der Mini-Van ist dabei ein gern genutztes Modell (eben nicht nur für Fahrschulen), denn der Meriva ist ein Auto mit geräumigem und flexiblem Innenraum. Oder anders gesagt: Wer könnte wohl fundierter zwischen den Urkräften Kaufpreis, Nützlichkeit und Beständigkeit bei seinem ureigensten Arbeitsmittel unterscheiden, als ein Taxiunternehmen? 🙂

Opel Meriva als Taxi

Am Ende entscheiden tatsächlich die Dauerläufer-Fähigkeiten bei einem Taxi. Der Meriva hier hat eine geschätzte jährliche Kilometerleistung von 80.000 Kilometern (!!!) vor sich – Sommer wie Winter, vor allem in der Stadt, mit bis zu fünf Personen. Damit letzteres funktioniert, hat dieser Meriva einige Umbauten, nämlich beispielsweise keine verlängerte Mittelkonsole im hinteren Sitzbereich.

Taxi-Vorrichtungen in einem Opel Meriva

Und natürlich ist dieses Taxi ein echtes OSV-Sondermodell – es hat eine eingebaute Vorbereitung für einen Taxameter, also einem Wegstreckenzähler. Der Taxameter selbst wird nicht mitgeliefert, den stellt der Taxiunternehmer selbst und wenn dieser dann eingebaut ist, muss er vom Eichamt geeicht und danach behördlich genehmigt werden. Ohne amtliche Eichung und behördlicher Genehmigung darf kein Taxi als Taxi fahren. Was Taxis bei uns in Baden-Württemberg übrigens nicht mehr mitbringen müssen, ist die „Taxi-Lackierung“, die sich eigentlich „Hellelfenbein“ nennt. Darum ist dieses Taxi hier rot, denn das ist die Hausfarbe des Taxiunternehmens.

Ebenfalls eingebaut wird noch die Vorbereitung für die Funkanlage. Eingebaut ist schon das beleuchtete Taxi-Schild auf dem Dach (das sich bei Bedarf einfach abnehmen lässt) und auch ein versteckter Alarmknopf für den Fahrer. Den zeigen wir sicherheitshalber mal nicht. 🙂