Der rote Punkt

Die meisten werden ja nur die Punkte aus Flensburg oder den grünen Punkt vom dualen Sammel- und Verwertungssystem. Aber es gibt auch einen roten Punkt. dieser wird nämlich vom zuständigen Bauamt für geplante Bauvorhaben vergeben. Aber das ist nicht nur ein roter Punkt (den könnte man ja selber ausdrucken…) sondern eigentlich ein Schreiben vom Bauamt mit aufgedrucktem großen roten Punkt. Und damit man die Genehmigung gut sehen kann, ist dieser Punkt richtig fett aufgedruckt. Jeder Bauherr ist dazu verpflichtet, diesen Punkt gut sichtbar an der Baustelle anzubringen. Der „Rote Punkt“ muss während der gesamten Bauzeit gut sichtbar an der Baustelle angebracht sein, sodass er von der öffentlichen Verkehrsfläche aus dauerhaft sichtbar und insgesamt für jedermann leicht lesbar ist. Er gibt Auskunft über das Bauvorhaben, Name und Anschrift des Bauleiters sowie des Entwurfsverfassers. Übrigens: auch bei einer Gartenhütte muss zum Teil-je nach Größe und Bundesland-eine Baugenehmigung eingeholt werden… 😉

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