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Einmal Kommando zurück beim Fahrzeugkauf.

Und manchmal ist einfach nur Kulanz und der Rückwärtsgang angesagt. So wie vor drei Wochen, als wir am Freitag zu zweit nach Duisburg gefahren sind, um einen dorthin verkauften Gebrauchtwagen abzuholen und den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Den Gebrauchtwagen hatten wir über einen unserer Händlerpools bezogen und leider hatte der Wagen das, was wir eigentlich immer zu verhindern wissen wollen und extrem selten vorkommt, nämlich einige kleine, nicht von uns entdeckte optische Mängel.

Das ist natürlich ärgerlich, weil wir Opel-Händler mit unserem Gebrauchtwagenprogramm ein umfangreiches Prüfprogramm haben, das wir auch aktiv einsetzen und regelmäßig auch selbst dahingehend überprüft werden. Aber mindestens genauso ärgerlich ist es für einen Kunden, der eben einen Gebrauchtwagen bei uns kauft und dann nach dem Kauf nicht zufrieden ist. Das können und wollen wir so nicht stehenlassen und dann wird das automatisch Chefsache, auch wenn das selbst für Chefs nicht vergnügungssteuerpflichtig ist.

Immerhin, der Kunde war sehr freundlich, hat uns sofort von Anfang an nach Entdecken der Mängel mit aussagekräftigen Fotos informiert und da mache ich dann nicht lange herum und biete in so einem Sonderfall nicht nur einen Tausch an, sondern die vollständige Rückabwicklung des Kaufes. So eine Kulanzregelung kostet uns natürlich Geld, weil wir unserem Kunden natürlich auch einen Teil seiner Zulassungskosten erstatten und wir nicht zuletzt auch noch eben den Gebrauchtwagen wieder abholen und auf unsere Kosten begutachten lassen und instandsetzen müssen. Aber das muss es uns an dieser Stelle dann wert sein, denn wir haben einen guten Namen zu verteidigen. Das geht nicht zuletzt durch das offene Eingestehen von geschehenen Fehlern und mit einer vernünftigen Wiedergutmachung.