Kopfhörer im Ohr beim Radfahren sind nicht erlaubt, so dachte ich… aber: so lange sie nicht vom Verkehr abhalten, sind sie erlaubt… was auch immer „nicht vom Verkehr abhalten “ heißt… 🤔 Aber: Handy in der Hand halten ist nicht gut… Samstag ist kein Werktag: falsch. Wenn Sie samstags auf einem Parkplatz parken, müssen Sie die „Parkuhr füttern“. Laut Rechtsprechung darf dort nur an Sonn- und Feiertagen kostenlos geparkt werden… Nächster Punkt: grüner Pfeil an Kreuzungen/Ampeln bedeutet, ich darf direkt abbiegen und durchfahren. Leider nicht: der grüne Pfeil ist wie ein Stopp-Schild zu betrachten – hier muss angehalten werden, erst dann darf ich unter Beachtung vom Verkehr rechts abbiegen! nächster Fall: der, der auffährt, ist immer schuld. Stimmt so leider nicht ganz… Würgt der Vordermann seinen Wagen ab oder bremst ohne ersichtlichen Grund, so bekommt er zumindest mal eine Teilschuld für den Unfall. Und: Wenn Sie betrunken Radfahren, können Sie den Führerschein verlieren, können aber danach natürlich wieder Fahrrad fahren, weil man dazu ja keinen Führerschein braucht… 🤣
