Gestern hat mich der Anruf einer besorgten Mutter erreicht: Die Frage war, ob bei einem Unfall die Kindersitze ausgetauscht werden müssen… Gute Frage dachte ich mir – hatte ich so auch noch nicht… ! Also: wenn man mal ins Netz geht, so stosst man auf viele unterschiedliche Ausführungen (wie bei so vielen Themen…). Eine Aussage tätigen alle Kindersitzhersteller: Wenn es zu einem Unfall mit einer Geschwindigkeit über 10 km/h kam, so sollte man den Kindersitz austauschen. Auch wenn keine sichtbaren Beschädigungen, also Risse oder Verformungen, vorhanden sind. Bevor Sie jetzt aber gleich in den Laden rennen und so ein Gerät kaufen – obacht: Erstens bezahlen die gegnerischen Versicherung immer nur den Zeitwert (die Versicherungen nennen das „neu für alt“). Und zweitens: wenn sie überhaubt zahlen…! Zwar wurde in der Vergangenheit von den Gerichten entschieden, daß Kindersitze zu bezahlen sind…: aber sie wissen ja: Recht haben und Recht bekommen sind manchmal 2 unterschiedliche Schuhe. Unser Tip hier: bei Haftpflichtschäden (also Sie sind nicht schuld!) immer einen Gutachter bzw. Rechtsanwalt mit an Bord nehmen. Wir helfen Ihnen hier gerne. (Am Besten gar keinen Unfall machen !!!)
