Wildsau gegen Opel Vectra.

Unfälle mit Tiere sind zweifellos immer eine üble Sache. Selbst kleinere Tiere können beträchtlichen Schaden an Fahrzeugen auslösen und dann kommen immer auch so Sachen wie Mitleid und Tierliebe dazu, die oft dazu führen, dass man im Affekt das Steuer verreißt und unfreiwillig möglicherweise schlimme Folgeunfälle auslöst. Das hier ist ein klassischer Wildunfall mit einem Wildschwein, das während der Fahrt gegen einen Opel Vectra C Caravan gelaufen ist (ein Klick für eine Großansicht):

Das Wildschwein hat den Zusammenstoß nicht überlebt, die Insassen kamen, wie man so sagt, „mit dem Schrecken davon“. Und wirklich angenehm sind solche Zusammenstöße wirklich nicht, man kann sich bei diesem Schaden sehr gut vorstellen, was für einen Rumms das gemacht haben wird. Und wenn nach solchen Unfällen am Straßenrand dann auch noch verängstigte Ferkel auftauchen, die ihre verunfallte Mama suchen und dann vielleicht auch noch die mit im Auto sitzenden Kinder bei der ganzen Misere anfangen loszuheulen, dann ist der Tag definitiv gelaufen und der Fahrer fix und alle. Da ist dann gelegentlich richtige Lebenshilfe gefragt. 🙁

3 Gedanken zu „Wildsau gegen Opel Vectra.

  1. Pingback: Eine Frage: Reaktion auf Wildunfälle. | Das Gerstelblog

    1. Timo Gerstel Beitragsautor

      Hallo, Danke für die Frage und die Reaktion auf diesen Artikel!
      Generell gilt: (Es hört sich egoistisch an…) Halten Sie Ihr Fahrzeug auf Spur! Meistens im Wald haben Sie keine Chance, wenn ein Baum im Weg ist!!
      Danach gilt: Unfallstelle absichern, Warnweste anziehen! Polizei verständigen ( Das ist insbesondere später für die Versicherung wichtig. Die Polizei gibt Ihnen eine Bescheinigung: Wildunfall. Seien Sie nicht verunsichert, wenn der Förster auch noch kommt. Es ist sein Revier und er ist verpflichtet Wildunfälle mit aufzunehmen. Haben Sie jedoch keine Bedenken, Sie bekommen keine Strafe. Ein Hochstufung bei der Versicherung und Ihre Selbstbeteiligung werden aber fällig.

      Antworten
      1. Sudden

        Hallo Herr Gerstel,
        meines Wissens nach wird man bei einem Wildunfall in der TK „nicht“ hochgestuft.
        Und noch ein kleiner Tip: Als ADAC Mitglied kann man die „Übernahme der SB“ beantragen. Es ist seitens des ADACs zwar nur eine „Kann-Bestimmung“ aber bei meinen Wildunfall 2005 hat der ADAC die Selbstbeteiligung in Höhe von 300€ übernommen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Michael Schilling

        Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert