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Ausstellung für Kennzeichen.

Der ein oder andere Besucher wunderte sich, warum wir im Showroom ein Auto mit Kennzeichen vorn und hinten habe, obwohl wir doch eigentlich Gerstel- und auch Modell-Plaketten haben.

Das stimmt, haben wir. Diese Kennzeichen hier sind aber besonders, weil sie aus Kunststoff bestehen. Die bieten wir bei unserem Zulassungsservice optional neben den Metallkennzeichen auch an. Die Kunststoffplaketten sind sehr stabil und machen Sinn, wenn man ein Kennzeichen häufig wechseln muss oder von Fahrzeug zu Fahrzeug mitnimmt (beispielsweise bei einem neuen Leasing-Fahrzeug).

So, und damit wir so ein Kunststoffkennzeichen auch mal zeigen können, haben wir kurzerhand einen Satz produzieren lassen. Diese Plaketten gehören also praktisch zum Präsentationsinventar mit dazu.

Kennzeichentausch.

Unsere Überführungskennzeichen sind Schilder, die wirklich ständig im Einsatz sind und dementsprechend aussehen. Irgendwann sind sie „durch“ und das ist genau jetzt gewesen.

Gehalten haben die Schilder aus Blech jetzt einige Jahre und das ist der Maßstab für die neuen Schilder, die jetzt nämlich – aus Kunststoff sind:

Die sollen jetzt deutlich länger und ansehnlicher bleiben, als Blechschilder. Einfacher zu montieren sind sie auch, da sie deutlich flexibler als Blechschilder sind. Wir schauen uns das jetzt mal eine Weile an und berichten dann nochmal. 🙂

Eine Frage: Kennzeichen geklaut, und nun?

kfzkennzeichenEs kommt immer wieder einmal vor, dass Autobesitzer ein oder beide Kennzeichen an ihrem Auto vermissen. Meist hat sich ein Kennzeichenblech während der Fahrt verabschiedet und ist verlorengegangen, gelegentlich werden Kennzeichen aber auch gestohlen, um mit der Kennzeichnung an anderen Autos Schindluder zu treiben. Wie auch immer: Dem rechtmäßigen Besitzer des vermissten Kennzeichens steht so oder so eine Menge Arbeit bevor. Und mit rund 100 Euro Kosten müssen Sie auch rechnen.

Geklaut oder verloren?

Das ist eine Frage, die sich nicht so ohne weiteres klären lässt und meist auf Vermutungen basiert. Sprich: Wenn der Kennzeichenträger sichtbar kaputt ist und nur ein Kennzeichen fehlt, sieht es eher nach Verlust aus, als nach Diebstahl. Sind beide Kennzeichen gleichzeitig weg und die Kennzeichenträger intakt, ist ein Diebstahl wahrscheinlich.

Diese grundsätzliche Feststellung ist nicht ganz unwichtig, denn liegt die Vermutung auf einen Diebstahl, muss der Vorgang bei der Polizei angezeigt werden. Die wird Ihnen dann unter anderem eine Bescheinigung ausstellen, die dann wichtig ist für die Ausstellung von neuen Kennzeichen.

Üblicherweise läuft es bei einer Kfz-Zulassungsstelle so, dass Sie dort neben den erforderlichen Unterlagen (kommen wir gleich dazu) auch gefragt werden, ob sie noch ein Kennzeichen haben. Haben sie keines mehr, wird Sie die Kfz-Zulassungsstelle zunächst zur Polizei schicken.

Um ein neues Kennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle zu bekommen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Ausweis
  • Ggf. Vollmacht des Fahrzeugeigentümers
  • Kfz-Zulassungsbescheinigung I („Fahrzeugschein“)
  • Kfz-Zulassungsbescheinigung II („Fahrzeugbrief“)
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Kennzeichen, falls nur eines abhandengekommen ist
  • Ggf. polizeiliche Bescheinigung über einen Diebstahl, wenn beide Kennzeichen fehlen

Einen Versicherungsnachweis brauchen Sie nicht, die für das Fahrzeug bestehende Kfz-Versicherung ändert sich beim Kennzeichenwechsel ja nicht. Sie müssen allerdings unbedingt nach dem Erhalt von neuen Kennzeichen Ihre Kfz-Versicherung über den Kennzeichenwechsel informieren!

  • Darf ich ohne Kennzeichen zumindest zur Kfz-Zulassungsstelle fahren?
    Grundsätzlich: Nein. Ohne Kennzeichen vorn und hinten dürfen Sie mit Ihrem Auto am öffentlichen Straßenverkehr nicht teilnehmen. Ausnahmen bestätigen die Regel, das entscheidet aber dann vorher (!) die Polizei. Wenn Sie sich ohne Kennzeichen und ohne Bescheinigung erwischen lassen, gibt es Bußgeld und Punkte.
  • Ich habe mir vorübergehend eigene Kennzeichen „gemalt“, ist das okay?
    Nein, das ist nicht okay, da diese Kennzeichen ohne Siegel eben keine Kfz-Kennzeichen sind.
  • Mir sind die Kennzeichen nicht in meiner Heimatstadt abhanden gekommen, sondern in einer anderen Stadt im Inland. Kann ich dort zur Kfz-Zulassungsstelle?
    Nach derzeitiger Lage leider nicht, Sie müssen zur dauerhaften Anmeldung eines Fahrzeuges die Kfz-Zulassungsstelle Ihrer Heimat ansteuern. Passiert Ihnen der Kennzeichenverlust innerhalb Deutschlands, müssen Sie also einen Bevollmächtigen in Ihrer Heimat beauftragen und mit den erforderlichen Unterlagen versorgen.
    Es gibt aber eine verhältnismäßig einfache Lösung: Das Kurzzeitkennzeichen. Das können Sie überall in Deutschland beantragen. Sie brauchen dazu allerdings auch unbedingt den Fahrzeugbrief des Fahrzeuges und darüber hinaus eine Versicherungsbestätigung, beides lässt sich aber erfahrungsgemäß günstiger organisieren, als ein Fahrzeugtransport.

Meine Kennzeichen sind geklaut, kann ich das Auto einfach verkaufen?

Klar ist: Wenn Kennzeichen verlorengegangen sind, ist das Auto nicht automatisch abgemeldet. Sie lachen vielleicht, aber so selten kommt dieses Missverständnis nicht vor und spätestens wenn mit geklauten Kennzeichen Straftaten oder Unfälle passieren und der Kennzeichenverlust nicht vorher gemeldet wurde, gibt es Ärger.

Deshalb: Sind Kennzeichen verschütt gegangen, muss vom Besitzer aus reagiert werden, entweder mit einer Ummeldung des Fahrzeuges oder mit einer Abmeldung, wenn das Auto nicht mehr weiter genutzt werden soll.

Der Bonuslevel: Kennzeichenverlust im Ausland.

Spätestens jetzt wird es knifflig, denn ein Kennzeichenverlust im Ausland bedeutet richtig viel Arbeit. Auch hier gilt, dass ein Verlust der örtlichen Polizei gemeldet werden muss. (Wohlgemerkt: Hinfahren können Sie zur dortigen Polizei nicht, wenn an Ihrem Auto ein oder beide Kennzeichen fehlen.)

Danach müssen Sie sich aus dem Ausland darum kümmern, wie Sie zu Hause in Ihrer Heimat zu neuen Kennzeichen kommen. Sprich: Es ist eine Vertrauensperson erforderlich, die mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe oben), Ihrer Vollmacht und der Bescheinigung der Auslands-Polizei dann zur Zulassungsstelle geht, dort die neuen Kennzeichen besorgt und Ihnen diese dann ins Ausland schickt.

Üblicherweise reichen die meisten Urlaube für so viel Action nicht, so dass Sie dann eher vor der Situation stehen, wie das Auto ohne Kennzeichen zurück in die Heimat kommt. Gut, wer einen Schutzbrief hat oder Mitglied in einem Automobilclub ist, denn hier gibt es meist die Möglichkeit für eine Rückholung in solchen Fällen.

Eine Frage: Was sind Ausfuhrkennzeichen?

Die meisten Autofahrer haben in ihrem Autofahrerleben mit dem Ausfuhrkennzeichen nichts zu tun, wir Autohändler dann doch immer wieder mal. Und so ein Ausfuhrkennzeichen fällt zumindest sofort auf, weil es recht wichtig aussieht:

Ausfuhrkennzeichen

Inhaltlich ist es recht einfach zu lesen. Neben dem eigentlichen Kennzeichen (hier demnach PF 193 A) ist die Zahlenkombination rechts ein zentraler Bestandteil des Ausfuhrkennzeichens, denn das ist das Datum, an dem das so angemeldete Fahrzeug spätestens das Land verlassen muss (oder zumindest den öffentlichen Verkehrsraum in Deutschland), da zu diesem Datum das Auto die Betriebserlaubnis und Zulassung verliert. In diesem Fall ist dieses Datum also der 1. Juli 2016.

Klar ist damit: Wer mit einem ungültigen Ausfuhrkennzeichen erwischt wird, wird hart rangenommen: Neben Fahren ohne Versicherungsschutz kommt Steuerhinterziehung dazu, üblicherweise ein Bußgeld und zusätzlich noch Guthaben auf das Punktekonto in Flensburg. Ungültig gewordene Fahrzeugzulassungen sind keine Kavaliersdelikte und können insbesondere bei verschuldeten Unfällen sehr schnell zum persönlichen Ruin führen.

Man darf sich übrigens nicht darauf verlassen, nicht auf den buchstäblich letzten Kilometern der Republik noch erwischt zu werden – es gibt eine Reihe von Fällen, in denen direkt an der Grenzstation ein achtsamer Zollbeamter noch schnell auf das Ausfuhrkennzeichen schaute und die Ausreise dann nochmal richtig teuer wurde. Zumal man dann eben nicht einfach weiterfahren kann, da auch im Ausland ein ungültiges, deutsches Ausfuhrkennzeichen eben auch nichts nützt.

Warum ein Ausfuhrkennzeichen?

Im Prinzip handelt es sich beim Ausfuhrkennzeichen um eine Zulassung mit genau definiertem (und nicht verlängerbarem) Verfallsdatum. Das ist insbesondere bei Fahrzeugen, die auf ihren vier Rädern ins Ausland exportiert werden sollen, recht praktisch, denn dann muss der Fahrzeugbesitzer das Fahrzeug nicht mehr gesondert abmelden. Die Kfz-Steuer und die Haftpflichtversicherung werden bei der Zulassung entrichtet, die Kfz-Steuer im Falle von Ausfuhrkennzeichen kann sogar bar eingezahlt werden.

Das Ausfuhrkennzeichen gilt innerhalb der EU und in vielen weiteren Ländern als ganz normales Kennzeichen, allerdings eben nur bis zum angegebenen Datum. Wird man mit einem Ausfuhrkennzeichen geblitzt, muss man übrigens genauso die Strafzettel bezahlen, denn bei der Zulassung ist ein Wohnsitz in Deutschland anzugeben. 😀

Die Tücken der Versicherung.

Eine Haftpflichtversicherung ist selbstverständlich auch für Ausfuhrkennzeichen notwendig und hier wird es schon knifflig. Denn nicht jede Versicherung bietet Kfz-Versicherungen für Exportfahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen an. Genau genommen: Nur die wenigsten machen das, was mit dem deutlich höheren Risiko für Versicherungsfälle in dieser Zulassungsgruppe zusammenhängt. Traditionell gibt es bei ADAC-Geschäftsstellen die so genannte ARISA-Haftpflichtversicherung für verhältnismäßig wenig Geld und für Versicherungszeiträume ab 15 Tage bis maximal 12 Monate.

Extrem teuer fällt eine zusätzlichen Kasko-Versicherung für Exportfahrzeuge aus, die üblicherweise mehrere tausend Euro pro Monat (!) kostet, trotz einer üblicherweise erforderlichen Selbstbeteiligung von oft ebenfalls mehreren tausend Euro. Kasko-Versicherungen lohnen daher bei Fahrzeugen mit Ausfuhrkennzeichen nur dann, wenn es sich um besonders teure Fahrzeuge und sehr kurze Anmeldezeiträume handelt. Bei beiden Kriterien ist aber dann eher die Frage, ob man ein teures Fahrzeug nicht lieber via Spedition ins Ausland transportiert, wenn man schon eine Kasko-Versicherung in Betracht zieht.

Hauptuntersuchung? Selbstverständlich.

Ebenfalls häufig vergessen wird, dass auch für die Zulassung eines Exportfahrzeugs eine gültige Hauptuntersuchung notwendig ist und vorgelegt werden muss. Schrottreife Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung bekommen keine Ausfuhrkennzeichen.

Da auf die Ausfuhrkennzeichen keine gesonderte Prüfplakette aufgeklebt wird, muss die Hauptuntersuchung auf jeden Fall länger gültig sein, als der gewünschte Gültigkeitszeitraum des Ausfuhrkennzeichens. Ansonsten ist eine zusätzliche Hauptuntersuchung notwendig, die zwingend vor der Beantragung des Ausfuhrkennzeichens durchgeführt werden muss.

Offene Kennzeichenträger.

Wenn bei uns am Showroom die Autos mit so drapierten Kennzeichenträgern stehen, dann sind diese nicht kaputt, sondern absichtlich so. Man muss die untere Halterungen nicht hineinklipsen, um uns vermeintlich die Arbeit zu erleichtern, denn wir klipsen sie absichtlich nicht hinein, um uns eben die Arbeit zu erleichtern. 🙂

Offene Kennzeichenträger

Die meisten Autos in unserem Gebrauchtwagenpool sind, so lange sie bei uns im Pool sind, nicht zugelassen. Das macht in den meisten Fällen so auch Sinn, denn viele Gebrauchtwagen sind nur relativ kurze Zeit bei uns. Es würde daher einen gewaltigen Aufwand bedeuten, jedes einzelne Auto in dieser Phase zugelassen auf dem Hof stehen zu haben. Würde ja auch durchaus eine „Kleinigkeit“ kosten.

Darum haben wir unsere Roten Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten. Die werden dann selektiv auch für Probefahrten genutzt. Und weil wir natürlich auch nicht unendlich viele Zulassungen für Rote Kennzeichen haben, werden die auch kurzfristig anderweitig gebraucht. Damit wir nun nicht jedes Mal neu die Halterungen herunterklipsen müssen, stecken wir sie auch nicht vollständig hinein. So einfach ist manchmal die Welt. 😉

Kennzeichenträger gehören übrigens einfach zu jedem Auto, das unseren Hof verlässt. Zum einen schont man damit den Autolack an den Stellen vor den Blechen der Kennzeichen und zum anderen spart man sich mit solchen Halterungen den einst sehr zweifelhaften Spaß der passenden Bohrungen in den Kennzeichenblechen. Und dann hat man die Kennzeichen ans Auto geschraubt und brauchte ja auch noch farblich passende Abdeckkappen für die Schraubköpfe, die wir Autohändler früher deswegen praktisch kiloweise einkaufen mussten …

Zurückfahren von abgemeldeten Fahrzeugen.

Eine immer wieder spannende Frage ist folgende: Man hat ein Auto und will es abmelden beziehungsweise vorübergehend stilllegen. Zur Zulassungsbehörde kann man ja mit dem abzumeldenden Fahrzeug noch in angemeldetem Zustand fahren, aber was tun, wenn das Auto dann abgemeldet ist? Darf man es dann noch bewegen?

Was viele nicht wissen: Ja, man darf es, unter einigen Voraussetzungen:

  1. Ihre Haftpflichtversicherung muss dies ausdrücklich zulassen. Fragen Sie also (vorher!) Ihre Kfz-Versicherung oder ihren Versicherungsmenschen, ob Ihre Versicherung diese Möglichkeit in Ihrem Vertrag einräumt.
  2. Sie brauchen die Kennzeichen noch und müssen Sie für die Rückfahrt auch am Fahrzeug montiert haben. Die Kennzeichen werden zwar entstempelt sein, das ist aber bei einer Fahrzeugkontrolle kein Problem, weil Sie anhand der Unterlagen, die Sie bei der Abmeldung bzw. Stilllegung erhalten haben, belegen können, dass Sie auf der Rückfahrt sind.
  3. Sie müssen auf dem direkten Weg von der Zulassungsstelle nach Hause bzw. zum Ort der Einlagerung im „angrenzenden Zulassungsbereich“ des Fahrzeuges sein. Eine Spritztour nach Soundso dürfen Sie also nicht machen.

Was leider immer wieder zu Diskussionen führt: Ja, wir haben zwar „rote“ 06er-Kennzeichen, verleihen diese aber nicht, weil zum einen der Unterhalt dieser Kennzeichen ein teurer Spaß ist und wir als Besitzer solcher Kennzeichen angehalten sind, sorgfältig damit umzugehen. Das wird mitunter auch behördlich geprüft, deshalb machen wir hier keine Ausnahmen.

Falls Sie ein abgemeldetes Fahrzeug haben und es wieder anmelden wollen, es aber eine Hauptuntersuchung benötigt, dann können wir darüber wiederum reden, wie Ihr Fahrzeug dann zu uns kommt, um bei uns die Hauptuntersuchung durchzuführen. Das sind Fahrten, die unmittelbar mit uns zu tun haben.

Stillgelegte Fahrzeuge bewegen.

Es ist manchmal erstaunlich, welche Aktionen manche Fahrzeugbesitzer tun, um ein stillgelegtes Fahrzeug zu uns zu bringen. Da werden Anhänger organisiert und nicht wenige geben sogar richtig Geld aus, um einen Abschleppwagen zu organisieren, der dann das Fahrzeug zu uns bringt. Dabei ist das eigentlich eine ganz einfache Geschichte: Das „rote“ Kennzeichen.

Wir als Autohaus haben solche „roten“ Kennzeichen mit der Kennziffer 06, die für Prüf-, Probe- und Überführungsfahrten eingesetzt werden dürfen. So ein Kennzeichen bekommt inzwischen (zu Recht) nicht mehr einfach so jeder, sondern nur noch „zuverlässige“ Autohäuser und -händler, aber für genau solche Zwecke gibt es dieses Kennzeichen.

Sprich: Wenn also einer unserer Kunden ein stillgelegtes Fahrzeug zu Hause hat und dieses Auto zu uns in die Werkstatt soll (Inspektion, Hauptuntersuchung etc.), dann sagt man bei uns Bescheid, regelt den Werkstatttermin und jemand aus unserem Autohaus kommt dann vorbei und bringt die „roten“ Kennzeichen mitsamt den Begleitunterlagen mit. Die Kennzeichen kommen dann auf das zu transportierende Fahrzeug drauf und auf dem kürzesten Weg fahren wir dann so beschildert das Fahrzeug zu uns und es nach dem Werkstatttermin auch wieder nach Hause. Es ist keine gesonderte Versicherung für das Fahrzeug notwendig, denn damit wir diese Kennzeichen überhaupt besitzen dürfen, haben wir eine eigene Versicherung dafür abgeschlossen.

Alles kein Hexenwerk und es ist tatsächlich keine gesonderte Zulassung für diese Aktion notwendig. Und ein Missverständnis räumen wir an dieser Stelle auch gleich mal aus: Es gibt gar nicht so wenige Autofahrer, die glauben, dass man als Fahrer eines Fahrzeuges mit „roten“ Kennzeichen keine Strafzettel bekommen würde. Das ist natürlich Humbug, denn wir müssen selbstverständlich Buch darüber führen, an was für einem Fahrzeug das Kennzeichen hing, also Hersteller, Modell und Fahrgestellnummer. Dazu dann noch Namen und Adresse des Besitzers und das genaue Datum, so dass mit diesen Daten im Zweifelsfall dann genau ermittelt werden kann, wer wann das Kennzeichen trug.

Finger weg auch von solchen Aktionen (habe ich alles hier auf unserem Hof schon erlebt!) die zutiefst gefährlich und strafbar sind:

Ich meine damit einen Kunden, der bei uns auf den Hof gekommen ist, und sein Fahrzeug zur Reparatur angemeldet hat. Wir gaben in unsere EDV das Kennzeichen ein, um einen Werkstatt Auftrag zu generieren. Wir staunten nicht schlecht und hatten schon wieder „menschliches Versagen“ im Verdacht als die Arbeitskarte aus dem Drucker kam. Also wie ein Omega sah der Corsa nicht aus! Und der Hubraum des Motors war auch nur ein Drittel dessen was auf der Karte stand. Fakt war, dass der Kunde von seinem Zweit-KFZ die Schilder einfach weg und an seinen Corsa zum Überführen dran gemacht hat.

Was bedeutet das strafrechtlich?

  1. Fahren ohne Versicherungsschutz,
  2. Steuerhinterziehung, das Fahrzeug ist ja nicht angemeldet.

Das könnte im schlimmsten Fall (Unfall mit Personenschaden) böse ausgehen! Was kostet ein Leben? Also, lieber gleich richtig machen!