Was bedeutet das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts für Diesel-Fahrer?

Nicht erst seit gestern haben wir mit der Diesel-Problematik eine Menge zu tun. Dabei gar nicht so sehr technisch, sondern vor allem am Telefon und in vielen Gesprächen vor Ort. Wir möchten daher die häufigsten Fragen und Antworten einmal sammeln und beantworten.

Was hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 27. Februar 2018 eigentlich geurteilt?

Im Prinzip ging es um eine einzige Frage: Dürfen in besonders belasteten Städten bei entsprechend schlechten Witterungsverhältnissen Fahrverbote ausgesprochen werden oder nicht. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass dies durchaus gestattet ist.

Ob wir das nun gut oder schlecht finden, sei dahingestellt. Das können und wollen wir hier nicht beantworten. Wir verstehen einerseits die Autobesitzer, die oftmals ihr Auto unbedingt brauchen. Wir verstehen allerdings auch Stadtbewohner, die sich über zu viel Emissionen und die daraus entstehenden Folgen beschweren.

Warum trifft es vor allem die Dieselfahrer gerade?

Das liegt daran, dass es vor allem um Stickoxid-Emissionen geht, die bei Dieselfahrzeugen in größerer Menge anfallen, als bei Ottomotoren (dort aber durchaus auch). Zu den Emissionen von Kraftfahrzeugen gehören aber auch Feinstäube, die ebenfalls in vielen Kommunen bis an die Grenzwerte gehen und teilweise auch darüber.

Fahrverbote erwägen Kommunen unabhängig davon, ob es Überschreitungen in Sachen Stickoxiden gibt oder in Sachen Feinstaub.

Was sind die EURO-Normen?

Die EURO-Normen beziehen sich auf eine Verordnung der EU-Kommission für Typgenehmigungen für leichte Personenwagen und Nutzfahrzeugen. Klassifiziert sind die Fahrzeuge dabei in Normklassen, die wir als EURO-Kennungen kennen, also z.B. „EURO 4, EURO 5 etc.“

Die Motoren der aktuellsten Generationen haben üblicherweise eine Freigabe für EURO 6, die ab September 2014 verbindlich wurde.

Was für eine Schadstoffklasse hat mein Auto eigentlich?

Unterscheiden muss man hierbei zwischen zwei Klassifizierungen, nämlich der Schadstoffklasse, die für die Umweltplakette als Basis genommen wird (die roten, gelben und grünen Aufkleber) und die EURO-Norm. Beide haben miteinander nichts zu tun, wie wir schon einmal vor einigen Monaten geschrieben hatten („Euro 5 und grüne Umweltplakette 4? Wie geht das?„).

Welche Euro-Norm Ihr Fahrzeug einhält, können Sie anhand des Schadstoff-Schlüssels im Kraftfahrzeugschein oder Brief ermitteln. Dazu gibt es im Internet entsprechende Tabellen, gern ist aber auch Ihre Werkstatt bei der Recherche behilflich.

Wen betreffen Fahrverbote dann genau?

Das ist jetzt die große Preisfrage, denn leider gibt es darüber noch keine Verfahrensanweisungen, Gesetze und noch nicht einmal echte Empfehlungen. Herauskristallisieren wird sich wohl, dass zum einen die Umweltzonen soweit bleiben, allerdings auf Dauer kaum sinnvoll sind, da immer mehr Fahrzeuge die grüne Plakette besitzen und daher in die Umweltzonen einfahren können. Schadstoffemissionen lassen sich so kaum verbessern.

Die derzeitige Diskussion dreht sich um eine Erweiterung der drei Farben um eine vierte Farbe („blaue Plakette“, die dann Autos bekommen können, die die EURO-5- oder EURO-6-Norm einhalten. So eine Plakette würde dann eine einfache Kontrolle von in Umweltzonen einfahrenden Fahrzeugen erst ermöglichen.

Aber, ganz klar: Es gibt zum derzeitigen Stand (Februar 2018) keine solche Plakette.

Ich möchte ein Auto kaufen, was muss ich beachten?

Wichtig ist, die EURO-Schadstoffnorm zu kennen. Am sichersten fahren Sie natürlich mit neuesten Modellen nach EURO 6, in der Regel nach 2014 gebaut. Autos nach EURO 5 sind derzeit noch bis September 2019 berechtigt, um auch bei Fahrverboten noch fahren zu können, aber da ist ein Ende bereits absehbar. EURO 4 und weniger wären nach heutiger Ausgangslage von Fahrverboten betroffen.

Aber dazu sei nochmal gesagt: Klare und definitive Aussagen des Gesetzgebers gibt es hier (Stand Februar 2018) noch keine.

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