Eine Frage: Kennzeichen geklaut, und nun?

kfzkennzeichenEs kommt immer wieder einmal vor, dass Autobesitzer ein oder beide Kennzeichen an ihrem Auto vermissen. Meist hat sich ein Kennzeichenblech während der Fahrt verabschiedet und ist verlorengegangen, gelegentlich werden Kennzeichen aber auch gestohlen, um mit der Kennzeichnung an anderen Autos Schindluder zu treiben. Wie auch immer: Dem rechtmäßigen Besitzer des vermissten Kennzeichens steht so oder so eine Menge Arbeit bevor. Und mit rund 100 Euro Kosten müssen Sie auch rechnen.

Geklaut oder verloren?

Das ist eine Frage, die sich nicht so ohne weiteres klären lässt und meist auf Vermutungen basiert. Sprich: Wenn der Kennzeichenträger sichtbar kaputt ist und nur ein Kennzeichen fehlt, sieht es eher nach Verlust aus, als nach Diebstahl. Sind beide Kennzeichen gleichzeitig weg und die Kennzeichenträger intakt, ist ein Diebstahl wahrscheinlich.

Diese grundsätzliche Feststellung ist nicht ganz unwichtig, denn liegt die Vermutung auf einen Diebstahl, muss der Vorgang bei der Polizei angezeigt werden. Die wird Ihnen dann unter anderem eine Bescheinigung ausstellen, die dann wichtig ist für die Ausstellung von neuen Kennzeichen.

Üblicherweise läuft es bei einer Kfz-Zulassungsstelle so, dass Sie dort neben den erforderlichen Unterlagen (kommen wir gleich dazu) auch gefragt werden, ob sie noch ein Kennzeichen haben. Haben sie keines mehr, wird Sie die Kfz-Zulassungsstelle zunächst zur Polizei schicken.

Um ein neues Kennzeichen bei der Kfz-Zulassungsstelle zu bekommen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Ausweis
  • Ggf. Vollmacht des Fahrzeugeigentümers
  • Kfz-Zulassungsbescheinigung I („Fahrzeugschein“)
  • Kfz-Zulassungsbescheinigung II („Fahrzeugbrief“)
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung
  • Kennzeichen, falls nur eines abhandengekommen ist
  • Ggf. polizeiliche Bescheinigung über einen Diebstahl, wenn beide Kennzeichen fehlen

Einen Versicherungsnachweis brauchen Sie nicht, die für das Fahrzeug bestehende Kfz-Versicherung ändert sich beim Kennzeichenwechsel ja nicht. Sie müssen allerdings unbedingt nach dem Erhalt von neuen Kennzeichen Ihre Kfz-Versicherung über den Kennzeichenwechsel informieren!

  • Darf ich ohne Kennzeichen zumindest zur Kfz-Zulassungsstelle fahren?
    Grundsätzlich: Nein. Ohne Kennzeichen vorn und hinten dürfen Sie mit Ihrem Auto am öffentlichen Straßenverkehr nicht teilnehmen. Ausnahmen bestätigen die Regel, das entscheidet aber dann vorher (!) die Polizei. Wenn Sie sich ohne Kennzeichen und ohne Bescheinigung erwischen lassen, gibt es Bußgeld und Punkte.
  • Ich habe mir vorübergehend eigene Kennzeichen „gemalt“, ist das okay?
    Nein, das ist nicht okay, da diese Kennzeichen ohne Siegel eben keine Kfz-Kennzeichen sind.
  • Mir sind die Kennzeichen nicht in meiner Heimatstadt abhanden gekommen, sondern in einer anderen Stadt im Inland. Kann ich dort zur Kfz-Zulassungsstelle?
    Nach derzeitiger Lage leider nicht, Sie müssen zur dauerhaften Anmeldung eines Fahrzeuges die Kfz-Zulassungsstelle Ihrer Heimat ansteuern. Passiert Ihnen der Kennzeichenverlust innerhalb Deutschlands, müssen Sie also einen Bevollmächtigen in Ihrer Heimat beauftragen und mit den erforderlichen Unterlagen versorgen.
    Es gibt aber eine verhältnismäßig einfache Lösung: Das Kurzzeitkennzeichen. Das können Sie überall in Deutschland beantragen. Sie brauchen dazu allerdings auch unbedingt den Fahrzeugbrief des Fahrzeuges und darüber hinaus eine Versicherungsbestätigung, beides lässt sich aber erfahrungsgemäß günstiger organisieren, als ein Fahrzeugtransport.

Meine Kennzeichen sind geklaut, kann ich das Auto einfach verkaufen?

Klar ist: Wenn Kennzeichen verlorengegangen sind, ist das Auto nicht automatisch abgemeldet. Sie lachen vielleicht, aber so selten kommt dieses Missverständnis nicht vor und spätestens wenn mit geklauten Kennzeichen Straftaten oder Unfälle passieren und der Kennzeichenverlust nicht vorher gemeldet wurde, gibt es Ärger.

Deshalb: Sind Kennzeichen verschütt gegangen, muss vom Besitzer aus reagiert werden, entweder mit einer Ummeldung des Fahrzeuges oder mit einer Abmeldung, wenn das Auto nicht mehr weiter genutzt werden soll.

Der Bonuslevel: Kennzeichenverlust im Ausland.

Spätestens jetzt wird es knifflig, denn ein Kennzeichenverlust im Ausland bedeutet richtig viel Arbeit. Auch hier gilt, dass ein Verlust der örtlichen Polizei gemeldet werden muss. (Wohlgemerkt: Hinfahren können Sie zur dortigen Polizei nicht, wenn an Ihrem Auto ein oder beide Kennzeichen fehlen.)

Danach müssen Sie sich aus dem Ausland darum kümmern, wie Sie zu Hause in Ihrer Heimat zu neuen Kennzeichen kommen. Sprich: Es ist eine Vertrauensperson erforderlich, die mit allen erforderlichen Unterlagen (siehe oben), Ihrer Vollmacht und der Bescheinigung der Auslands-Polizei dann zur Zulassungsstelle geht, dort die neuen Kennzeichen besorgt und Ihnen diese dann ins Ausland schickt.

Üblicherweise reichen die meisten Urlaube für so viel Action nicht, so dass Sie dann eher vor der Situation stehen, wie das Auto ohne Kennzeichen zurück in die Heimat kommt. Gut, wer einen Schutzbrief hat oder Mitglied in einem Automobilclub ist, denn hier gibt es meist die Möglichkeit für eine Rückholung in solchen Fällen.

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