Eine Frage: Was sind Ausfuhrkennzeichen?

Die meisten Autofahrer haben in ihrem Autofahrerleben mit dem Ausfuhrkennzeichen nichts zu tun, wir Autohändler dann doch immer wieder mal. Und so ein Ausfuhrkennzeichen fällt zumindest sofort auf, weil es recht wichtig aussieht:

Ausfuhrkennzeichen

Inhaltlich ist es recht einfach zu lesen. Neben dem eigentlichen Kennzeichen (hier demnach PF 193 A) ist die Zahlenkombination rechts ein zentraler Bestandteil des Ausfuhrkennzeichens, denn das ist das Datum, an dem das so angemeldete Fahrzeug spätestens das Land verlassen muss (oder zumindest den öffentlichen Verkehrsraum in Deutschland), da zu diesem Datum das Auto die Betriebserlaubnis und Zulassung verliert. In diesem Fall ist dieses Datum also der 1. Juli 2016.

Klar ist damit: Wer mit einem ungültigen Ausfuhrkennzeichen erwischt wird, wird hart rangenommen: Neben Fahren ohne Versicherungsschutz kommt Steuerhinterziehung dazu, üblicherweise ein Bußgeld und zusätzlich noch Guthaben auf das Punktekonto in Flensburg. Ungültig gewordene Fahrzeugzulassungen sind keine Kavaliersdelikte und können insbesondere bei verschuldeten Unfällen sehr schnell zum persönlichen Ruin führen.

Man darf sich übrigens nicht darauf verlassen, nicht auf den buchstäblich letzten Kilometern der Republik noch erwischt zu werden – es gibt eine Reihe von Fällen, in denen direkt an der Grenzstation ein achtsamer Zollbeamter noch schnell auf das Ausfuhrkennzeichen schaute und die Ausreise dann nochmal richtig teuer wurde. Zumal man dann eben nicht einfach weiterfahren kann, da auch im Ausland ein ungültiges, deutsches Ausfuhrkennzeichen eben auch nichts nützt.

Warum ein Ausfuhrkennzeichen?

Im Prinzip handelt es sich beim Ausfuhrkennzeichen um eine Zulassung mit genau definiertem (und nicht verlängerbarem) Verfallsdatum. Das ist insbesondere bei Fahrzeugen, die auf ihren vier Rädern ins Ausland exportiert werden sollen, recht praktisch, denn dann muss der Fahrzeugbesitzer das Fahrzeug nicht mehr gesondert abmelden. Die Kfz-Steuer und die Haftpflichtversicherung werden bei der Zulassung entrichtet, die Kfz-Steuer im Falle von Ausfuhrkennzeichen kann sogar bar eingezahlt werden.

Das Ausfuhrkennzeichen gilt innerhalb der EU und in vielen weiteren Ländern als ganz normales Kennzeichen, allerdings eben nur bis zum angegebenen Datum. Wird man mit einem Ausfuhrkennzeichen geblitzt, muss man übrigens genauso die Strafzettel bezahlen, denn bei der Zulassung ist ein Wohnsitz in Deutschland anzugeben. 😀

Die Tücken der Versicherung.

Eine Haftpflichtversicherung ist selbstverständlich auch für Ausfuhrkennzeichen notwendig und hier wird es schon knifflig. Denn nicht jede Versicherung bietet Kfz-Versicherungen für Exportfahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen an. Genau genommen: Nur die wenigsten machen das, was mit dem deutlich höheren Risiko für Versicherungsfälle in dieser Zulassungsgruppe zusammenhängt. Traditionell gibt es bei ADAC-Geschäftsstellen die so genannte ARISA-Haftpflichtversicherung für verhältnismäßig wenig Geld und für Versicherungszeiträume ab 15 Tage bis maximal 12 Monate.

Extrem teuer fällt eine zusätzlichen Kasko-Versicherung für Exportfahrzeuge aus, die üblicherweise mehrere tausend Euro pro Monat (!) kostet, trotz einer üblicherweise erforderlichen Selbstbeteiligung von oft ebenfalls mehreren tausend Euro. Kasko-Versicherungen lohnen daher bei Fahrzeugen mit Ausfuhrkennzeichen nur dann, wenn es sich um besonders teure Fahrzeuge und sehr kurze Anmeldezeiträume handelt. Bei beiden Kriterien ist aber dann eher die Frage, ob man ein teures Fahrzeug nicht lieber via Spedition ins Ausland transportiert, wenn man schon eine Kasko-Versicherung in Betracht zieht.

Hauptuntersuchung? Selbstverständlich.

Ebenfalls häufig vergessen wird, dass auch für die Zulassung eines Exportfahrzeugs eine gültige Hauptuntersuchung notwendig ist und vorgelegt werden muss. Schrottreife Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung bekommen keine Ausfuhrkennzeichen.

Da auf die Ausfuhrkennzeichen keine gesonderte Prüfplakette aufgeklebt wird, muss die Hauptuntersuchung auf jeden Fall länger gültig sein, als der gewünschte Gültigkeitszeitraum des Ausfuhrkennzeichens. Ansonsten ist eine zusätzliche Hauptuntersuchung notwendig, die zwingend vor der Beantragung des Ausfuhrkennzeichens durchgeführt werden muss.

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