Rundfunkgenehmigung für Autoradios.

Wenn wir ein Auto zur Inspektion haben, dann brauchen wir dazu immer das Serviceheft. Das befindet sich meist in der Bordmappe und da ist uns bei einem Kundenfahrzeug eine ganz besondere Karte in die Hände gefallen. Nämlich eine „Ton-Rundfunkgenehmigung für Zweitgerät“, ausgestellt am 8. Februar 1964 in Mannheim.

Sprich: Eine einst notwendige Genehmigung, um ein Autoradio gebührenfrei nutzen zu können, wenn es als Zweitgerät zu einer bestehenden Rundfunkgenehmigung einer Wohnung angemeldet wurde. Diese Genehmigungskarte war natürlich immer im Fahrzeug mitzuführen und das wird offenkundig auch bis zum heutigen Tage so durchgehalten:

Ton-Rundfunkgenehmigung für Zweitgerät (Vorderseite)

Ton-Rundfunkgenehmigung für Zweitgerät (Rückseite)Notwendig ist so eine Karte heutzutage nicht mehr, da wir die Rundfunkgebühren ja per Haushaltsabgabe bezahlen und man davon ausgehen kann, dass zu jedem Auto auch eine Wohnung (oder Firma) gehört. Aber natürlich haben wir diese Karte schön wieder zurück in die Bordmappe gelegt. 🙂

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