Der Fahrzeugrückruf aus Händlersicht.

Besim hat ja schon geschrieben, dass sein Opel Astra H nächste Woche bei uns auf der Matte zwecks Nacharbeiten der elektrischen Steckverbindung der Hupe stehen wird. Alles auch kein großes Problem, die Steckverbindung wird überprüft und mit einem Sicherheits-Clip versehen, die den Kontakt auch zukünftig sicherstellen wird. Salopp gesagt: Wenn an seinem Astra irgendwann vielleicht einmal etwas abfällt, dann sicherlich nicht diese Steckverbindung. 😉

So ein Rückruf ist übrigens eine Sache, über die wir auch informiert sind, und zwar über unser elektronisches Opel Dealer Management System. Über dieses System sind alle Opel-Fahrzeuge recherchierbar und wenn wir ein Fahrzeug über seine Fahrgestellnummer eingeben, dieses Fahrzeug von einem Rückruf betroffen ist, werden wir im gleichen Moment darüber informiert, wenn die Rückrufmaßnahme nicht erledigt wurde.

Sprich: Wenn Sie für Ihr Fahrzeug ein Schreiben von Opel erhalten haben, ist da ein richtig umfangreiches System im Hintergrund aktiv und schon eine Menge passiert:

  1. Opel hat bei Qualitätsuntersuchungen eine potentielle Schwachstelle gefunden, die nachgearbeitet werden soll/muss.
  2. Betrifft die Schwachstelle ein sicherheitsrelevantes Teil (die Hupe ist so ein sicherheitsrelevantes Teil), wird das Kraftfahrzeugbundesamt eingeschaltet. Dem Amt wird eine Reihe von Fahrgestellnummern von betroffenen Fahrzeugen übermittelt, das dann anhand dieser Daten die aktuellen Daten der Fahrzeughalter übermittelt.
  3. Opel übernimmt die Informationen des Rückrufes ins Opel Dealer Management System und schreibt die betroffenen Kunden an.
  4. Der Kunde meldet sich bezüglich des Schreibens bei uns und macht einen Werkstatttermin bei uns.
  5. Eine erledigte Rückrufmaßnahme melden wir Opel zurück und Opel übrigens auch an das Kraftfahrzeugbundesamt.

Was viele nicht wissen: Fahrzeugrückrufe sind keine Kann-Veranstaltung, sondern es geht hier wirklich um die Sicherheit. Und das kann bei besonders sicherheitsrelevanten Rückrufen bedeuten, dass der Autohersteller mit einem weiteren Brief nachfasst, wenn auf das erste Schreiben nicht reagiert wurde. Und das kann im Ernstfall auch bedeuten, dass wenn auf Rückrufe nicht reagiert wird und der Kunde in diesem Zeitraum nicht auch zufällig bei uns in die Falle in die Werkstatt kommt, im Zweifelsfall durch die Behörden auch vorübergehend die Zulassung entzogen und das Kennzeichen entstempelt werden kann. Die Argumentation des Kraftfahrzeugbundesamtes ist hierbei sehr klar, denn für die Zulassung eines Fahrzeuges ist seine Betriebssicherheit maßgebend und wenn die nicht gegeben ist, ist seine Zulassung auch hinfällig.

Deshalb: Wenn Sie Post von Opel (oder einem anderen Autohersteller..) mit einem Fahrzeugrückruf bekommen, dann ist Aktion angesagt, denn viele Menschen haben sich davor schon eine Menge Gedanken gemacht, Ihre Sicherheit auf Ihren vier Rädern auch weiterhin sicherzustellen.

So, und jetzt geht’s weiter ans Kistenpacken für den Pforzheimer Automarkt, wir sehen uns am Wochenende. Für alle Gerstelblog-Leser besteht Hallo-sagen-Pflicht! 😉

Ein Gedanke zu „Der Fahrzeugrückruf aus Händlersicht.

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