Wer seit dem Montag einen Neuwagen zulassen lässt (blöde Formulierung, nicht?), hat nun eine Regelung mehr zu beachten: Der Neuwagen muss, wenn er ab diesem Februar 2011 typisiert wurde (also vom Hersteller als Modellserie zugelassen wird), eingebautes Tagfahrlicht haben. Das liest sich in der Wikipedia zum Tagfahrlicht einfach wunderbar…
„Nach der Richtlinie 2008/89/EG der Kommission vom 24. September 2008 zur Änderung der Richtlinie 76/756/EWG des Rates und zur Anpassung an die UN/ECE-Regelung Nr. 48 müssen ab 7. Februar 2011 alle neuen Fahrzeugtypen und neu in Verkehr kommende Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit vier Rädern und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) (M1) und Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t (N1) in der Europäischen Union mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein, um eine Betriebserlaubnis oder eine europäische Typgenehmigung (ECE-Homologation) zu bekommen. Ab 7. Februar 2012 gilt die Pflicht zur Ausstattung mit Tagfahrleuchten für alle neuen Fahrzeugmodelle einschließlich Busse und Leichtlastkraftwagen, später geändert mit Beginn ab August 2012.“
Was bedeutet das jetzt für Sie, wenn Sie einen Neuwagen kaufen (bei uns natürlich!) und der Wagen zugelassen wird?
- Das Tagfahrlicht ist bei allen derzeit verkauften Neuwagenmodellen drin. Die aktuellen Modellserien hatten das schon vor dem 7. Februar an Bord, nun eben gilt ab heute die gesetzliche Verpflichtung dazu auch.
- In Deutschland ist das Tagfahrlicht für bestehende Modelle weiterhin noch eine Empfehlung, also noch nicht Verpflichtung. Sprich: Sie haben in Ihrem Neuwagen Tagfahrlicht drin und standardmäßig wird das Tagfahrlicht auch nach dem Einschalten der Zündung auch eingeschaltet, es gibt in Deutschland allerdings keine Verpflichtung dazu, dass tagsüber auch das Licht eingeschaltet sein muss.
- Wenn Sie das Tagfahrlicht nicht haben möchten, können Sie das zwar nicht abbestellen (wir müssen ja eben Neuwagen mit Tagfahrlicht ausliefern), wir können jedoch Ihr Fahrzeug umprogrammieren, so dass das Tagfahrlicht nicht automatisch beim Einschalten der Zündung eingeschaltet wird. Dann müssen Sie allerdings bei Fahrten ins Ausland selbst darauf aufpassen, ob Sie im jeweiligen Land ein Tagfahrlicht benötigen und das dann auch selbst einschalten.
hallo wir haben einen opel vivaro kastenwagen erstzulassung okt/2011 aber da geht kein tfl automatisch an warum nicht…selbst wie im handbuch beschrieben lässt es sich nicht einschalten
mfg thomas
Muß ein neues Auto (Kia Venga), welches ich am 24.05.2014 als Neufahrzeug kaufte schon mit Tagesfahrlicht ausgestattet sein?
Hallo Herr Scholz, das ist in der Tat in unserem Artikel etwas missverständlich geschrieben. Die Pflicht für das Tagfahrlicht gilt für alle neu typisierten Fahrzeuge, also neu eingeführte Fahrzeugmodelle. In Ihrem Beispiel kann das so sein, dass der Kia Venga noch vor Februar 2011 typisiert wurde und entsprechende Neuwagen noch nicht verpflichtend Tagfahrlicht haben müssen (aber durchaus dürfen). Wir werden den Fehler in unserem Artikel gleich mal überarbeiten.